Lügen haben extrem kurze Beine!

Nicht selten versuchen Bewerber, um ihren Traumjob zu bekommen, ihre Angaben in den Unterlagen zu fälschen und / oder zu beschönigen. Gerade heutzutage wo es für Karriereanfänger oder 50+ eine grosse Herausforderung darstellt, einen Job zu finden, wird manch Einer «kreativ». Was nicht heissen will, dass auch andere Zielgruppen da und dort gerne mal nicht wahrheitsgetreu ihre Bewerbung ausschmücken. Auch Verzweiflung und Existenzängste, 150 gefühlte Absagen und viele andere Gründe können dazu führen, den eigenen Lebenslauf anzupassen.

Am meisten gelogen wird bei folgenden Angaben: Sprachkenntnisse aufbauschen; aus im Urlaub eine Cola fehlerfrei bestellen zu können, wird ein Verkaufsgespräch führen können. Oder Führungskompetenz vorgaukeln, was eigentlich in Tat und Wahrheit hiess, dass diese Tätigkeit noch zusammen mit zwei weiteren Kollegen auf demselben Level ausgeübt wurde. Um Lücken im Lebenslauf zu überdecken oder mehr Berufserfahrung zu suggerieren, geben Bewerber ganz gerne die Zeitangaben ausschliesslich in Jahreszahlen an, statt konkrete Datumsangaben zu nennen. Auch bei der Höhe des aktuellen Gehalts wird gelogen, um die eigene Verhandlungsposition zu stärken.

Zudem können Berufserfahrung und Tätigkeiten nicht nur phantasievoll aufpoliert werden, indem Aspekte hinzuerfunden, sondern auch mit voller Absicht verschwiegen werden. So wird rund in 30% aller Bewerbungen gelogen- mit voller Absicht. Das Lügen kurze Beine haben, weiss jeder, man sich aber schneller als gedacht noch strafbar machen kann, wird da und dort eiskalt einkalkuliert oder naiv ausgeblendet. Das Fälschen von Dokumenten wie:  Doktortitel, Referenzschreiben namenhafter Universitäten, Zeugnissen aller Art und Couleur, ganzer Approbationen etc. zieht eine Strafanzeige mit sich und kann auch nach der Einstellung zur fristlosen Entlassung führen!

Heutzutage sind Personaler sehr geübt im Lesen und Beurteilen von Bewerbungen- Datenschutz hin oder her. Die Personaler werden sogar regelmässig geschult, Lücken zu erkennen und mittels rechtlicher Möglichkeiten, alles an Informationen über den Bewerber in Erfahrung zu bringen. Nicht selten werden für hochbezahlte Jobs spezialisierte Detektive engagiert, welche den Bewerber scannen: ein Screening. Dies reicht von einer Abfrage über „googlen“ oder die Überprüfung von Profilen in sozialen Netzwerken des Kandidaten bis hin zu einer gezielten Überwachung, immer rechtlich abgesichert.  Das alles kostet zwar sehr viel Geld und Zeit, zahlt sich aber schlussendlich für den zukünftigen Arbeitgeber aus.

Natürlich gibt es unzulässige Fragen, welche oft auch suggestiv gestellt werden wie:

  • Krankheit
  • Lebenspartner und Heiratsabsichten
  • Kinderwunsch, Schwangerschaft, Familienplanung
  • Konfession und Religion
  • Partei- und Gewerkschaftszugehörigkeit

 

Diese Fragen müssen nicht beantwortet werden, eleganter ist es aber allemal zu sagen: «Diese Frage ist laut Gesetz nicht zulässig, ich kann Ihnen aber sagen, dass ich….»

Wer im Lebenslauf lügt, hinzufügt oder weglässt, der hat auf die Länge gesehen niemals nachhaltigen Erfolg. Was vielleicht einmal klappte, will noch lange nicht heissen, dass das System todsicher ist. Mal abgesehen davon, dürfen solche Persönlichkeiten als „zweifelhaft“ betrachtet werden. Warum nicht dazu stehen, was früher entschieden wurde? Auch, wenn es ein Fehler war. Man trug die Konsequenzen, hat daraus gelernt und macht es heute anders. Jeder, der sein ganzes Leben lang arbeitet, hat oder wird einmal einen Patzer in den Bewerbungsunterlagen haben. Darum:

Zwei Wahrheiten können sich nie widersprechen- Galileo Galilei

 

Copyright (Bild): mahammad_hassan/Pixabay